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Schwere Körperverletzung - Wie gehe ich jetzt vor?
Die schwere Körperverletzung ist nach dem Strafgesetzbuch Österreich eine Straftat, die mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden kann.
Das Strafgesetzbuch unterscheidet verschiedene Tatbestände der Körperverletzung, die sowohl einen Anspruch auf Schadenersatz als auch auf Schmerzensgeld begründen können. Dabei setzt die schwere Körperverletzung beim Täter entweder Vorsatz oder zumindest Absicht voraus.
In diesem Beitrag wollen wir wichtigen Frage rund um die schwere Körperverletzung StGB beantworten, z. B.: Was zählt alles zu Körperverletzung? Wann ist es eine schwere Körperverletzung? Wie hoch ist die Strafe für Körperverletzung? Wann ist eine Körperverletzung verjährt?
- Die schwere Körperverletzung ist im Strafgesetzbuch Österreich im § 84 StGB geregelt und mit einem Strafmaß von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bedacht
- Eine schwere Körperverletzung StGB ist ein Offizialdelikt und wird von der Staatsanwaltschaft eigenständig verfolgt.
- Für die schwere Körperverletzung Strafe ist neben dem Grad und der Dauer der Verletzung des Opfers auch die Motivation des Täters wichtig.
- Wird eine schwere Körperverletzung durch mehrere Personen verübt oder hat sie Dauerfolgen für das Opfer, so erhöht sich das Strafmaß.
Was sagt das Strafgesetz zur schweren Körperverletzung nach § 84 StGB?
Das Strafgesetzbuch Österreich beschreibt die schwere Körperverletzung StGB und schwere Körperverletzung Strafe folgendermaßen:
„Schwere Körperverletzung
84. (1) Wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit oder eine an sich schwere Verletzung oder Gesundheitsschädigung zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Körperverletzung (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten begeht.
(3) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn er mindestens drei selbstständige Taten (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) ohne begreiflichen Anlass und unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen hat.
(4) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine schwere Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung (Abs. 1) des anderen herbeiführt.
(5) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Körperverletzung (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) begeht
- auf eine Weise, die mit Lebensgefahr verbunden ist,
- mit mindestens zwei Personen in verabredeter Verbindung oder
- unter Zufügung besonderer Qualen. „
Wann liegt in der Praxis eine schwere Körperverletzung vor?
Die Körperverletzung im strafrechtlichen Sinne ist immer eine Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder auch eine andere Schädigung der Gesundheit. Hierbei sind Körperverletzungen im Strafrecht z. B. Knochenbrüche, Prellungen oder auch Schnittverletzungen, allerdings keine sehr leichten Beeinträchtigungen, wie z. B. eine Hautrötung oder ein leichter Kratzer.
Der Unterschied zwischen einer leichten und einer schweren Körperverletzung ist im Strafrecht sehr relevant und drückt sich auch durch unterschiedlich hohe Strafen aus.
Dabei gilt der Tatbestand der schweren Körperverletzung als erfüllt, wenn das Opfer in Folge für mehr als 24 Tage gesundheitlich geschädigt ist oder berufsunfähig ist oder wenn es sich um eine allgemein anerkannt schwere Verletzung handelt. Dabei wird als schwere Körperverletzung Beispiel z. B. die Verletzung eines wichtigen Organs eingestuft.
Die Paragraphen zur schweren Körperverletzung nach dem Strafgesetzbuch Österreich
Die vorsätzlich Die Körperverletzung allgemein ist in ihren unterschiedlichen Ausprägungen im Strafgesetzbuch in den Paragraphen §§ 83 bis 88 geregelt. Dabei beschreibt der § 83 die leichte Körperverletzung und § 88 die fahrlässige Körperverletzung Österreich. Alle weiteren Paragraphen behandeln die schwere Körperverletzung in ihren unterschiedlichen Ausprägungen:
- schwere Körperverletzung nach § 84 StGB:
Die vorsätzlich schwere Körperverletzung StGB ist dann gegeben, wenn es die Absicht des Täters ist, das Opfer zu verletzen oder in seiner Gesundheit zu beschädigen. Dabei nimmt er durch die Handlung auch eine schwere Körperverletzung in Kauf, weil er sie bewusst für möglich erachtet und sich damit auch abfindet.
- Die Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach § 85 StGB:
Wenn eine vorsätzliche Körperverletzung beim Opfer schwere Dauerfolgen verursacht, ist das Strafmaß auf 6 Monate bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe erhöht.
- Die Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach § 86 StGB:
Wenn eine vorsätzliche Körperverletzung den Tod des Opfers zur Folge hat, so erhöht sich das Strafmaß auf 1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe.
- Die absichtlich schwere Körperverletzung nach § 87 StGB:
Handelt es sich um eine absichtliche schwere Körperverletzung, so erhöht sich das Strafmaß auf eine 1 bis 5-jährige Freiheitsstrafe.
Dabei ist die Absicht immer dann gegeben, wenn ein Täter die schwere Körperverletzung nicht nur für möglich hält im Rahmen der Tat, sondern absichtlich sein Opfer schwer verletzen will.
Die Behandlung der schweren Körperverletzung StGB im Strafrecht
Das Strafrecht in Österreich baut die Straffolgen für die schwere Körperverletzung auf denen einer leichten Körperverletzung auf. Jedoch ist die schwere Körperverletzung im Gegensatz zur leichten Körperverletzung ein Offizialdelikt und wird von der Staatsanwaltschaft immer eigenständig verfolgt.
Hingegen muss eine leichte Körperverletzung erst zur Anzeige gebracht werden. Ferner wird eine schwere Körperverletzung immer vor einem Landesgericht verhandelt, wohingegen eine leichte Körperverletzung Sache der Bezirksgerichte ist.
Dabei ist bei der Vorgehensweise das Strafmaß von bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe entscheidend bei der schweren Körperverletzung. Allerdings kann auch ein Landesgericht ein abschließendes Urteil sprechen, wenn sich im Rahmen der Verhandlung herausstellt, dass es doch nur um eine leichte Körperverletzung gehandelt hat.
Die besonderen Elemente der schweren Körperverletzung - Abgrenzung
Der Grad der Verletzung und die körperliche Schädigung
Eine Bewertung als schwere Körperverletzung liegt im Strafrecht dann vor, wenn durch die Körperverletzung große Einbußen der Funktionen von wichtigen Organen oder Körperteilen die Folge sind. Dabei werden als schwere Körperverletzung immer Verletzungen innerer Organe oder große Knochenbrüche eingestuft.
Jedoch wird bei der Bewertung immer auch die Gesamtsituation des Opfers miteinbezogen. Dabei spielt sowohl die Dauer der Heilung, die Chancen auf vollständige Heilung sowie auch der allgemeine körperliche Zustand des Opfers eine wichtige Rolle.
Deshalb wird z. B. eine leichte Gehirnerschütterung normalerweise nur als leichte Körperverletzung bewertet. Allerdings kann sie auch als schwere Körperverletzung gewertet werden, wenn z. B. eine Amnesie daraus folgt oder eine andere andauernde Beeinträchtigung bleibt.
Deshalb können grundsätzlich alle Folgeschäden einer Körperverletzung berücksichtigt werden, die die Lebensqualität des Opfers spürbar beeinträchtigen, somit auch psychische Folgen, die sich z. B. in einem Trauma oder einer Angststörung manifestieren können.
Die Dauer der körperlichen Schädigung
Für eine schwere Körperverletzung muss die Schädigung der Gesundheit mindestens 24 Tage dauern und dabei auch z. B. von einer Berufsunfähigkeit begleitet sein. Allerdings können der Krankenstand und die Berufsunfähigkeit auch länger andauern als es die Ursache der Gesundheitsschädigung begründet.
Hierbei schließt die Berufsunfähigkeit auch alle weiteren sozialen Aktivitäten des Geschädigten mit ein und auch eine Arbeitslosigkeit ist nicht hinderlich. Deshalb ist insgesamt nur entscheidend, wie lange ein Opfer seinen gesamten sozialen Aktivitäten nicht nachgehen kann.
Die Vorsätzlichkeit der Körperverletzung
Um eine schwere Körperverletzung StGB strafrechtlich feststellen zu können, reicht bereits der Misshandlungsvorsatz einer leichten Körperverletzung aus.
Jedoch muss eine fahrlässig schwere Körperverletzung für den Täter nur vorhersehbar gewesen sein. Dabei ist z. B. ein Anrempeln, bei dem beabsichtigt ist, dass ein Opfer hinfällt, fahrlässig. Hierbei wird in Kauf genommen, dass sich ein Opfer auch schwerere Verletzungen zuziehen könnte, z. B. einen Knochenbruch oder eine Gehirnerschütterung.
Ferner kann auch eine schwere Körperverletzung angenommen werden, wenn die Schädigung mit Mitteln ausgeführt wird, die normalerweise Lebensgefahr bedeuten, jedoch im konkreten Fall nur zu einer leichten Körperverletzung führen.
Hierbei lässt sich als schwere Körperverletzung Beispiel ein leichter Streifschuss nennen, der durch eine Feuerwaffe zugefügt wurde und auch tödlich hätte sein können.
Sonderfall: Eine schwere Körperverletzung unter Beteiligung mehrerer Personen oder mit besonderen Qualen für das Opfer
Ein höheres Strafmaß bei schwerer Körperverletzung wird auch angesetzt, wenn an einer Körperverletzung mindestens drei Personen beteiligt sind. Hierbei kann es sich um eine Rauferei oder Schlägerei handeln, aber auch um eine gezielte Attacke mehrerer Personen gegen ein Opfer.
Außerdem wird als schwere Körperverletzung auch eingestuft, wenn ein Opfer besondere Qualen bei der Körperverletzung zu erleiden hatte. Dabei sind körperliche wie auch seelische Schmerzen gleichermaßen relevant, wenn sie dauerhaft und intensiv sind.
Dabei finden immer die spezifischen persönlichen Eigenschaften des Opfers Berücksichtigung. Hierbei kann sowohl das Alter als auch die besondere körperliche und seelische Verfassung einer Person eine Rolle spielen.
Außerdem hat ein Opfer bei einer schweren Körperverletzung immer auch Ansprüche auf Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld.
Wann tritt eine schwere Körperverletzung Verjährung ein?
Grundsätzlich richtet sich die schwere Körperverletzung Verjährung, wie bei anderen Straftaten auch, nach dem maximalen Strafmaß für die Tat. Deswegen verjähren Körperverletzungen als leichte Körperverletzung nach 3 Jahren, die schwere Körperverletzung nach 5 Jahren und eine Vergewaltigung nach 10 Jahren.
Allerdings wird im Falle besonders schwerer Vergehen im Bereich der Körperverletzung, z. B. bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger mit einer schweren Körperverletzung (z. B. Traumatisierung), eine Verjährungsfrist von 20 Jahren veranschlagt.
Außerdem verjährt eine vorsätzlich schwere Körperverletzung mit einer Todesfolge gar nicht.
Sollte ich einen Anwalt einschalten als Opfer einer schweren Körperverletzung?
Ist man selbst Opfer einer schweren Körperverletzung geworden, so wird zwar die Staatsanwaltschaft eigenständig ermitteln, jedoch heißt dies noch nicht, dass man auch eine angemessene Entschädigung erhält. Deshalb sollte man unbedingt einen Anwalt für Schadenersatz konsultieren, der die eigenen Schadenersatz Ansprüche und ggf. auch ein Schmerzensgeld vor Gericht oder bei der Gegenpartei einfordern kann.
Ferner hilft ein Anwalt bei der Beweisführung und klärt seinen Mandanten umfangreich über die rechtlichen Möglichkeiten auf. Einen erfahrenen Anwalt für Schadenersatz finden Sie schnell und einfach unter schadenersatz24.at.