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Körperverletzung in Österreich - Alles was Sie dazu wissen sollten

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Eine Körperverletzung ist nach dem Strafgesetzbuch Österreich eine Straftat. Dabei wird zwischen verschiedenen Körperverletzungsarten unterschieden, die eine unterschiedliche Körperverletzung Strafe nach sich ziehen. 

Jedoch hat eine Körperverletzung nicht nur strafrechtliche Folgen für den Täter, sie kann auch Schadenersatz Ansprüche und einen Anspruch auf Schmerzengeld nach sich ziehen, besonders bei einer schweren Körperverletzung. 

In diesem Artikel wollen wir die Körperverletzung näher erläutern und dabei wichtige Fragen zum Thema beantworten, wie z. B.: Was gilt alles als Körperverletzung? Wie hoch ist die Strafe für Körperverletzung? Was ist eine leichte Körperverletzung? Was passiert bei gefährlicher Körperverletzung? Wann ist eine Körperverletzung verjährt?

  • Die Körperverletzung ist im Strafgesetzbuch Österreich in den Paragraphen §§ 83 ff. geregelt.
  • Eine Körperverletzung StGB kann mit einer Geldstrafe oder bis zu maximal 15 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden, je nach Schwere der Tat und den Folgen für das Opfer.
  • Bei einer Körperverletzung ist neben dem Verletzungsgrad und der Dauer der Verletzung des Opfers auch das Verschulden des Täters relevant.
  • Eine Körperverletzung wird nicht nur strafrechtlich verfolgt, sie begründet für das Opfer auch einen Anspruch auf Schadenersatz und ggf. Schmerzensgeld.
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Unsere Anwälte für Schadenersatz erklären Ihnen in einem Erstgespräch die mögliche Vorgehensweise.

Wann spricht man von einer Körperverletzung StGB?

Eine Körperverletzung im strafrechtlichen Sinne ist jede Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit  oder auch andere Schädigungen der Gesundheit, die von einer anderen Person herbeigeführt wurden. 

Deshalb ist eine Körperverletzung im Strafrecht z. B. ein Knochenbruch, eine Prellung oder auch eine Schnittverletzung. Jedoch werden sehr leichte Beeinträchtigungen, wie z. B. eine leichte Rötung auf der Haut, nicht als Körperverletzung StGB gewertet.

Hierbei ist jedoch eine Unterscheidung zwischen einer leichten und einer schweren Körperverletzung für das Strafrecht sehr wichtig und drückt sich auch in einem deutlichen Unterscheidbei der Körperverletzung Strafe aus. Dabei besagt die schwere Körperverletzung Definition, dass das Opfer hierbei  für mehr als 24 Tage gesundheitlich geschädigt ist  oder berufsunfähig ist oder wenn es sich um eine allgemein anerkannt schwere Verletzung handelt. 

Hierbei wird als schwere Verletzung  z. B. die Verletzung eines wichtigen Organs eingestuft. Dabei ist dann der Tatbestand der  schweren Körperverletzung gegeben. Außerdem kennt das Strafgesetz in Österreich auch  eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen für das Opfer und eine Körperverletzung mit Todesfolge. 

Ferner kommt es bei der Unterscheidung von Körperverletzung Arten auch auf die Motivation des Täters an. Hierbei spielt es eine große Rolle, ob dieser ggf. nur fahrlässig gehandelt hat oder mit Vorsatz.

Die verschiedenen Arten von Körperverletzung nach dem Strafgesetzbuch Österreich

Eine Körperverletzung StGB in ihren verschiedenen Varianten ist  im Strafgesetzbuch in den §§ 83 bis 88 geregelt. Dabei werden vom Gesetz folgende Tatbestände zur Körperverletzung unterschieden:

  • Vorsätzlich leichte Körperverletzung (§ 83 StGB):

Diese liegt immer vor, wenn ein Täter bei seiner Handlung beabsichtigt, ein Opfer zu verletzen oder es in seiner Gesundheit zu schädigen.

  • Vorsätzlich schwere Körperverletzung (§ 84 StGB):

Eine vorsätzlich schwere Körperverletzung liegt vor, wenn der Täter die Absicht hat, das Opfer zu verletzen oder in seiner Gesundheit zu beschädigen. Dabei nimmt er bei seiner Handlung auch eine schwere Körperverletzung in Kauf, da er sie bewusst für möglich hält  und sich damit abfindet.

  • Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85 StGB):

Wenn eine vorsätzliche Körperverletzung beim Opfer zu schweren Dauerfolgen führt, ist ein erhöhtes Strafmaß von 6 Monaten bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen.

  • Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (§ 86 StGB):

Für den Fall, dass eine vorsätzliche Körperverletzung den Tod des Opfers zur Folge hat, erhöht sich das Strafmaß auf  1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe.

  • Absichtlich schwere Körperverletzung (§ 87 StGB):

Wenn es sich um eine absichtliche schwere Körperverletzung handelt, so erhöht sich die Körperverletzung Strafe auf eine 1 bis 5-jährige Freiheitsstrafe.
Hierbei ist eine Absicht immer dann gegeben, wenn der Täter die schwere Körperverletzung nicht nur für möglich hält im Rahmen der Tat, sondern sein Opfer absichtlich schwer verletzen will.

  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 88 StGB):

Ein Fall von  fahrlässiger Körperverletzung  liegt vor, wenn der Täter sein Opfer nicht verletzen wollte, jedoch durch eine fahrlässige Handlung eine Körperverletzung verursacht hat. Dies ist beispielsweise meist bei einem Verkehrsunfall mit Unfallverletzten gegeben. 

Dabei ist die fahrlässige Körperverletzung Österreich in der Körperverletzung Strafe reduziert im Vergleich zu anderen Arten der Körperverletzung.  Außerdem  kann eine fahrlässige Körperverletzung in Österreich auch straffrei bleiben, wenn dem Täter kein schweres Verschulden nachzuweisen ist.

Im Allgemeinen beginnt das Gericht bei seiner Beurteilung mit einer einfachen Körperverletzung und bestraft dann in Abhängigkeit ihrer Folgen. Für den Fall, dass  die Absicht jemanden schwerzu verletzen nachgewiesen werden kann, gilt der strengere § 87 StGB. 

Ferner muss für eine Körperverletzung, um in die Begünstigung des milderen § 88 zu fallen, dem Täter kein Vorsatz nachzuweisen sein. Jedoch gilt immer das volle Strafmaß bei der Körperverletzung Strafe, wenn die Schuld in einer Unterlassung liegt.

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Die rechtlichen Folgen einer Körperverletzung

Neben den beschriebenen  strafrechtlichen Konsequenzen, die ein Täter einer Körperverletzung zu befürchten hat, hat eine Körperverletzung auch zivilrechtliche Folgen.

Dabei entstehen nicht nur bei einer schweren Körperverletzung, sondern bei jeder Körperverletzung, die rechtswidrig und schuldhaft ausgeführt wurde, Schadenersatz Ansprüche im Zivilrecht nach ABGB und anderen Gesetzen. 

Diese können sich z. B. auf Heilkosten, Verunstaltungsschäden oder Verdienstentgang beziehen. Außerdem werden im Rahmen des Schadenersatzes nicht nur Körperverletzungen berücksichtigt, sondern auch Sachschäden, die im Zuge der Handlung entstanden sind. 

Neben den Sachschäden umfasst der Schadenersatz aufgrund von Körperverletzungen deshalb neben den Heilungskosten, dem Verdienstentgang und ggf. auch Verunstaltungsschäden auch ein angemessenes Schmerzensgeld.

Die strafrechtliche Verfolgung bei Körperverletzung

Wenn man als Geschädigter einer Körperverletzung eine strafrechtliche Verfolgung der Tat erreichen will, so muss man für die verschiedenen Körperverletzung Arten hierzu wissen:

  • Eine einfache und fahrlässige Körperverletzung sind Antragsdelikte – hierbei beginnt die Strafverfolgung erst mit einer Körperverletzung Anzeige bei der Polizei.
  • Eine schwere Körperverletzung und eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen sind Offizialdelikte – hierbei  ermittelt die Staatsanwaltschaft auch ohne Zustimmung des Geschädigten.

Wird ein Täter einer Körperverletzung im Rahmen eines Strafverfahrens verurteilt, so ergeben sich für das Opfer daraus Ansprüche auf Schadenersatz und ggf. Schmerzengeld.

Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzengeld bei einer Körperverletzung

Der Schadenersatz bei einer Körperverletzung ist im österreichischen Gesetz explizit geregelt:

Wer jemanden an seinem Körper verletzt, hat ihm die Heilungskosten zu bestreiten, und ihm den entgangenen und künftig entgehenden Verdienst zu ersetzen sowie ihm ein angemessenes Schmerzensgeld zu bezahlen“ (§ 1325 ABGB).

Dabei wird jede Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Unversehrtheit als Körperverletzung angesehen. Deshalb umfasst der Schadenersatz für Personenschäden medizinische und sonstige Kosten.

 Die Heilungskosten umfassen alle Kosten für Maßnahmen, die notwendig sind, um die Gesundheit der verletzten Person zu beseitigen oder zu verbessern, auch wenn diese erfolglos bleibt. 

Hierbei  sind die Kosten für medizinische Behandlungen, die Kosten für Krankenhaus- oder Kuraufenthalte sowie die Transport- oder Betriebskosten gemeint. Darüber hinaus können die Kosten für Besuche der nächsten Verwandten geltend gemacht werden. 

Weiterhin muss der Schädiger die mit zusätzlichen Bedürfnissen verbundenen Kosten tragen, wie beispielsweise einen Rollstuhl oder ein Behindertenfahrzeug. Ferner besteht ein Anspruch auf einen Ausgleich für einen evtl. Verdienstentgang, der durch die Körperverletzung verursacht wurde. 

Dieser bezieht sich nicht nur auf die aktuelle Heilphase sondern auch auf evtl. zukünftig nicht mehr ausübbare Tätigkeiten aufgrund der Körperverletzung. Unabhängig vom Schadenersatz kann einem Opfer einer Körperverletzung zusätzlich ein Schmerzensgeld zustehen.

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Schadenersatz bei Körperverletzung – Strafrecht und Zivilrecht

Als Opfer einer Körperverletzung StGB  kann man bei einer Verurteilung des Täters nicht nur zivilrechtlich Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen, sondern auch strafrechtlich. Dabei kann man eine Sachverhaltsdarstellung bzw. Strafanzeige bei Gericht einbringen und somit selbst am Strafverfahren teilnehmen.

Hierbei kann der Geschädigte der Körperverletzung dann nicht nur  als Zeuge am Strafprozess teilnehmen, sondern kann sich als Privatbeteiligter mit eigenen privatrechtlichen Ansprüchen (Schadenersatz) dem Verfahren anschließen. Dabei bekommt er dann auch ein Recht auf Akteneinsicht und kann sich über den Verfahrensverlauf informieren.

Für den Fall, dass der Schädiger im Strafverfahren verurteilt wird, fällt das Gericht auch eine Entscheidung zu den privatrechtlichen Ansprüchen des Opfers der Körperverletzung. Dabei wird meist ein Teil der Ansprüche bereits im Strafverfahren zugesprochen. Der restliche Teil des Schadenersatzes wird mit einem Verweis auf den zivilen Rechtsweg dann dorthin verwiesen. 

Allerdings führt der Zuspruch eines Teilbetrages der Ansprüche meist dazu, dass für den vollständigen Schadenersatz eine außergerichtliche Lösung erreicht wird. Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, bleibt der Weg über eine Schadenersatzklage vor dem Zivilgericht.

Schmerzensgeld bei Körperverletzung – Wie ist die Bemessung des Anspruchs ?

Körperverletzung Schmerzensgeld wird in Österreich als Schadenersatz zum Ausgleich immaterieller Schäden bezahlt. Dabei sollen durch die Zahlung die Schmerzen des Verletzten abgegolten werden. Hierbei kommen dem Schmerzensgeld in Österreich verschiedene Funktionen zu:

  • Genugtuung für negativen Emotionen, die der Geschädigte in seiner Gefühlssphäre erlitten hat
  • Eine Abgeltung der Gesamtheit der erlittenen Schmerzen
  • Ein Ausgleich für die durch die Tat ausgelösten Unlustgefühle
  • Die Ermöglichung des Opfers, sich einen Ausgleich für die empfundenen Leiden und die entzogene Lebensfreude zu verschaffen durch andere Annehmlichkeiten und Erleichterungen

Dabei begründen sowohl  körperliche als auch seelische Schmerzen ein Körperverletzung Schmerzensgeld in Österreich. Außerdem werden mögliche Dauerschäden und auch eine Gefahr gesundheitlicher Verschlechterungen bei der Betrachtung einbezogen.

Dabei können seelische Schäden beispielsweise aus Verunstaltungsschäden oder Verkrüppelungen nach einer Körperverletzung resultieren. Ferner kann sich eine Unfähigkeit, bestimmte Sportarten auszuüben, in einem emotionalen Schaden auswirken oder auch die Sorge einer Mutter um ihr verletztes Kind. Dabei ist ein klares Schmerzbewusstsein keine Voraussetzung für die Zahlung von Schmerzengeld, deshalb haben eben auch komatöse oder gelähmte Opfer einen Anspruch darauf.

Das Schmerzensgeld wird in Tagessätzen bemessen und richtet sich nach der Schwere der erlittenen Schmerzen. Hierbei wird zwischen leichten, mittleren und schweren Schmerzen unterschieden. Dabei wird bei körperlichen Schäden auf die Dauer und die Intensität der Schmerzen berücksichtigt wohingegen bei seelischen Schmerzen nach den Auswirkungen auf den Gesundheitszustand gefragt wird.

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Gibt es eine Verjährung bei Körperverletzung ?

Im österreichischen Rechtrichtet sich die Verjährungsfrist nach der Strafdrohung, also dem maximalen Strafmaß, das für eine Tat vorgesehen ist. Deshalb verjähren leichte Körperverletzungen nach drei Jahren, eine schwere Körperverletzung oder ein sexueller Missbrauch von Unmündigen nach fünf Jahren, eine Vergewaltigung nach zehn Jahren. 

Außerdem beträgt die Verjährungsfrist bei besonders schweren Taten, wie z. B. sexueller Missbrauch Minderjähriger (ebenso wie bei Vergewaltigung) mit schwerer Körperverletzung – wozu etwa auch Traumatisierungen zählen können – zwanzig Jahre. Ein sexueller Missbrauch von Unmündigen mit Todesfolge und Vergewaltigung mit Todesfolge verjähren überhaupt nicht.

Wie kann ein Anwalt für Schadenersatz helfen bei einer Körperverletzung?

Eine Rechtsanwalt für Schadenersatz oder ein Anwalt für Körperverletzung können einen Geschädigten beraten in Bezug auf eine Körperverletzung Anzeige und auch bei einem gerichtlichen Verfahren vertreten. Dabei kann er die Interessen des Opfers wahrnehmen und Ansprüche auf Schadenersatz sowie ggf. auch Schmerzensgeld geltend machen. Dabei bietet ein Rechtsanwalt für Schadenersatz besonders folgende Leistungen:

  • Die Prüfungvon Schadenersatz Ansprüchen in Bezug auf Rechtsgrundlage und Höhe, Beurteilung von Prozess- und Kostenrisiken
  • Die außergerichtliche Verhandlungvon Schadenersatz Ansprüchen bzw. Schmerzensgeld Forderungen und Abschluss von Vergleichen, Verhandlung derartiger Vergleiche mit z.B. Haftpflichtversicherungen
  • Geltendmachung bei Gericht von Schadensersatz Forderungen bzw. Schmerzensgeld Forderungen
  • Die Abwehrvon ungerechtfertigten Schadensersatz Forderungen
  • Die strafrechtliche Vertretung und Beurteilung von Schadensfällen, Verfolgung bzw. Strafverteidigung

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