Eine Körperverletzung im strafrechtlichen Sinne ist jede Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder auch andere Schädigungen der Gesundheit, die von einer anderen Person herbeigeführt wurden.
Deshalb ist eine Körperverletzung im Strafrecht z. B. ein Knochenbruch, eine Prellung oder auch eine Schnittverletzung. Jedoch werden sehr leichte Beeinträchtigungen, wie z. B. eine leichte Rötung auf der Haut, nicht als Körperverletzung StGB gewertet.
Hierbei ist jedoch eine Unterscheidung zwischen einer leichten und einer schweren Körperverletzung für das Strafrecht sehr wichtig und drückt sich auch in einem deutlichen Unterscheidbei der Körperverletzung Strafe aus. Dabei besagt die schwere Körperverletzung Definition, dass das Opfer hierbei für mehr als 24 Tage gesundheitlich geschädigt ist oder berufsunfähig ist oder wenn es sich um eine allgemein anerkannt schwere Verletzung handelt.
Hierbei wird als schwere Verletzung z. B. die Verletzung eines wichtigen Organs eingestuft. Dabei ist dann der Tatbestand der schweren Körperverletzung gegeben. Außerdem kennt das Strafgesetz in Österreich auch eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen für das Opfer und eine Körperverletzung mit Todesfolge.
Ferner kommt es bei der Unterscheidung von Körperverletzung Arten auch auf die Motivation des Täters an. Hierbei spielt es eine große Rolle, ob dieser ggf. nur fahrlässig gehandelt hat oder mit Vorsatz.