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Kreditschädigung - Wer und wie kann man Sie entschädigen?

frau umarmt einen traurigen mann
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Eine Kreditschädigung geht über den Straftatbestand der Ehrenbeleidigung hinaus. Dabei ist der Straftatbestand der Kreditschädigung StGB immer dann geben, wenn eine Person falsche Tatsachen über eine andere Person verbreitet und deshalb den wirtschaftlichen Ruf der Person beschädigt oder ihr berufliches Fortkommen beeinträchtigt.

In diesem Beitrag wollen wir die Kreditschädigung darstellen und die rechtlichen Konsequenzen aufzeigen. Außerdem wollen wir die Kreditschädigung gegen verwandte Delikte abgrenzen, wie z.B. Üble Nachrede, Verleumdung und Ehrenbeleidigung.

Dabei sollen auch wichtige Fragen beantwortet werden, wie z.B.: Was ist Kreditschädigung? Was ist Kreditschädigung StGB und Kreditschädigung ABGB? Gibt es einen Anspruch auf Schadenersatz bei Kreditschädigung? Wann tritt eine Kreditschädigung Verjährung ein?

  • Eine Kreditschädigung im Sinne des Strafgesetzes ist dann gegeben, wenn eine Person falsche Tatsachen über jemanden verbreitet und dabei den Erwerb, das berufliche Fortkommen oder den wirtschaftlichen Ruf der Person beschädigt.
  • Die Kreditschädigung kann sowohl eine Geldstrafe als auch bis zu 6 Monaten Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
  • Eine Kreditschädigung kann sowohl strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen als auch zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz begründen.
  • Voraussetzung bei der Kreditschädigung ist immer ein rechtswidriges, schädliches und schuldhaftes Verhalten des Täters.
  • Neben dem Anspruch auf Schadenersatz können zivilrechtlich bei einer Kreditschädigung ABGB auch Ansprüche auf Widerruf oder Unterlassung geltend gemacht werden.
  • Bei einer Kreditschädigung Klage trifft den Kläger die Beweislast der falschen Tatsachenbehauptung.
Inhaltsverzeichnis

Was sagt das Gesetz zur Kreditschädigung?

Die Kreditschädigung ist ein Ehrverletzungsdelikt, das im Strafgesetzbuch Österreich im § 152 beschrieben und geregelt ist:
Kreditschädigung § 152  StGB:

„(1) Wer unrichtige Tatsachen behauptet und dadurch den Kredit, den Erwerb oder das berufliche Fortkommen eines anderen schädigt oder gefährdet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Die Freiheits- und die Geldstrafe können auch nebeneinander verhängt werden.

(2) Der Täter ist nur auf Verlangen des Verletzten zu verfolgen.“

Neben der strafrechtlichen Verfolgung und ihren strafrechtlichen Konsequenzen in Form einer Geld – oder Freiheitsstrafe, findet die Kreditschädigung auch im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch Österreich Erwähnung und begründet damit auch zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz  aus einer Kreditschädigung ABGB.
Kreditschädigung  § 1330 ABGB:

(1) Wenn jemandem durch Ehrenbeleidigung ein wirklicher Schade oder Entgang des Gewinnes verursacht worden ist, so ist er berechtigt, den Ersatz zu fordern.

(2) Dies gilt auch, wenn jemand Tatsachen verbreitet, die den Kredit, den Erwerb oder das Fortkommen eines anderen gefährden und deren Unwahrheit er kannte oder kennen musste. In diesem Falle kann auch der Widerruf und die Veröffentlichung desselben verlangt werden. 

Für eine nicht öffentlich vorgebrachte Mitteilung, deren Unwahrheit der Mitteilende nicht kennt, haftet er nicht, wenn er oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse hatte.

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Die Kreditschädigung Definition

Ein Straftatbestand der Kreditschädigung ist also immer dann erfüllt, wenn  unwahre Tatsachen behauptet und verbreitet werden, die den Ruf, Erwerb oder das Fortkommen der geschädigten Person  oder eines Unternehmens gefährden.

Deshalb spielt diese Form der Ehrverletzung insbesondere eine Rolle bei der Kreditschädigung Arbeitsplatz oder der Kreditschädigung Unternehmen. Um den Straftatbestand deiner Kreditschädigung erfüllen zu können, muss es sich bei einer Äußerung um eine rechtswidrige, schädigende und schuldhafte  Behauptung handelt.

Die Rechtswidrigkeit bei der Kreditschädigung

Hierbei geht es bei der Kreditschädigung Bedeutung  immer um objektive Kriterien, deren Wahrheitsgehalt überprüft werden kann, im Gegensatz zur Ehrenbeleidigung.  Dabei ist jedoch eine Abgrenzung zwischen subjektiven und objektiven Behauptungen immer schwierig in der Praxis.

Beispiel:
Wenn im Unternehmensumfeld eine Mitteilung veröffentlicht wird, dass sich ein Konkurrent durch mafiöse Praktiken Aufträge sichert, so kann es sich hierbei um eine subjektive und nicht nachprüfbare Behauptung handeln oder es kann ein konkreter, objektiver Vorwurf sein.
Dabei ist jedoch ein wesentlicher rechtlicher Unterschied gegeben. Für den Fall, dass es sich hierbei um eine rein subjektive Äußerung handelt, ist diese grundsätzlich rechtswidrig und erfüllt den Straftatbestand der Kreditschädigung.

Hingegen kann bei einem objektiven Statement immer ein Beweis der Wahrheit der Behauptung angetreten werden. Deshalb wird in praktischen Fällen dann immer versucht, eine derartige Äußerung als objektive Tatsache zu interpretieren. Jedoch wird der Angegriffene dabei immer versuchen, sie als bloßen subjektiven und nicht gerechtfertigten Angriff darzustellen.

Die Schädigung bei der Kreditschädigung

Ferner muss durch die Verbreitung einer rechtswidrigen Äußerung auch ein Schaden für den Betroffenen entstanden sein. Hierbei muss es sich um eine  Rufschädigung handeln, die den Erwerb oder das berufliche oder geschäftliche Fortkommen des Geschädigten behindert oder gänzlich unmöglich macht.

Beispiel:
Wenn ein Unternehmen von einem Konkurrenten beschuldigt wird, billige Importware statt deutscher Wertarbeit an seine Kunden zu verkaufen und dies nicht der Wahrheit entspricht, liegt zunächst eine rechtswidrige Äußerung vor. Hierbei ist auf jeden Fall bereits eine Rufschädigung gegeben. Wenn daraufhin auch eine Vielzahl von Kunden abspringen und das Unternehmen Umsatzverluste hinnehmen muss, ist ihm auch ein deutlicher wirtschaftlicher Schaden entstanden, der eine Kreditschädigung darstellt.
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Die Schuldhaftigkeit bei der Kreditschädigung

Bei einer Kreditschädigung trifft den Verursacher auch ein Verschulden. Dabei kann er eine falsche Tatsachenbehauptung sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig verbreitet haben. Für den Fall der Fahrlässigkeit kommt auch die ungeprüfte Weiterverbreitung eines Gerüchts in Frage. 

Demnach trifft den Verbreiter einer kreditschädigenden Äußerung immer dann ein Verschulden, wenn er die getätigten Behauptungen nicht auch beweisen kann.

Dabei wird ein einfacher Verbreiter einer falschen Behauptung auch in § 1330 ABGB Abs. 2 explizit als eigenständiger Täter genannt. Deshalb kann ein reiner Verbreiter auch ohne eine gewollte oder bewusste Förderung des Täters (Gehilfenhaftung)  auf eine Unterlassung verklagt werden. 

Dabei wird der Begriff auch auf technische Verbreiter ausgeweitet und betrifft deshalb auch Betreiber einer Website, Hostprovider oder Buchhändler.

Welche Folgen hat eine Kreditschädigung und welche Kreditschädigung Strafe droht?

Bei einer Kreditschädigung kann ein Betroffener sowohl eine strafrechtliche Verfolgung anstreben als auch zivilrechtlich Ansprüche gegen den Schädiger geltend machen.

Die strafrechtliche Verfolgung der Kreditschädigung

Will man als Opfer einer Kreditschädigung StGB eine Strafverfolgung des Täters veranlassen, so muss man Strafanzeige erstatten und einen Strafantrag stellen. Bei der Kreditschädigung StGB handelt es sich um ein Privatanklagedelikt, das nur durch die Strafverfolgungsbehörden verfolgt wird, wenn die geschädigte Person eine Kreditschädigung Klage erhebt.

Damit eine Kreditschädigung  Klage vor Gericht standhält, müssen die Behauptungen, auf die sich die Klage bezieht, zu überprüfen sein. Dabei wird es jedoch häufig schwierig, wenn es sich um sogenannte Werturteile handelt, denn auch diese müssen im konkreten Zusammenhang mit der getätigten Äußerung überprüfbar sein.

Beispiel:
In einer Fachzeitschrift wird behauptet, dass ein neues Tablet eines Herstellers nur über Akkus mit einer sehr schwachen Leistungsfähigkeit verfügt und dass das neue Design des Tablets unattraktiv oder sogar hässlich sei.
Dabei liegt in Bezug auf die Akkuleistung wohl eine Tatsachenbehauptung vor, hingegen stellt die Beschreibung des Designs ein Werturteil dar. Kommt es zu einem Strafprozess, so liegt die Beweislast beim Kläger.
Dabei muss er beweisen, dass ein Beklagter die Unwahrheit gesagt hat. Für den Fall, dass es sich um ein Werturteil handelt, so muss der sachliche Zusammenhang, in dem die Äußerung getätigt wurde, wahr sein. Nur wenn dies belegbar ist, kann auch bei einem Werturteil ein Schuldspruch vermieden werden. Wird ein Beklagter der Kreditschädigung für schuldig befunden, so können eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten ausgesprochen werden.

Die zivilrechtlichen Ansprüche des Opfers einer Kreditschädigung

Auf dem Zivilrechtsweg kann ein Opfer einer Kreditschädigung neben einem Anspruch auf Kreditschädigung Schadenersatz auch einen Anspruch auf Widerruf und Unterlassung geltend machen.

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Anspruch auf Widerruf und Unterlassung

Für den Fall, dass eine Kreditschädigung in den Medien oder einem anderen  Informationskanal stattfindet, kann verschuldensunabhängig ein Widerruf gefordert werden. Dies gilt immer dann, wenn dadurch der  Erwerb oder das Fortkommen eines Betroffenen gefährdet wird oder  der wirtschaftliche Ruf beschädigt wird. Dabei kann bei einer drohenden Wiederholungsgefahr auch eine Unterlassung erwirkt werden.

Wird das Delikt der Kreditschädigung durch die Veröffentlichung in einem Chat- oder Diskussionsforum oder durch das Publizieren auf einer Website begangen, so kann diese Rechtsverletzung dem Betreiber der Website gemeldet werden und eine Löschung des Beitrags verlangt werden.  

Hinweis:
In manchen österreichischen Bundesländern (z. B. Oberösterreich oder Vorarlberg) sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, sogenannte Ombudsstellen einzurichten. Diese sind Anlaufstellen für Patienten, die Fragen beantwortet haben möchten oder Beschwerden einreichen wollen.

Anspruch auf Schadenersatz

Grundsätzlich hat ein Betroffener einer Kreditschädigung einen Anspruch auf Schadenersatz für den wirtschaftlich entstandenen Schaden, der durch die Kreditschädigung entstanden ist. 

Dabei zielt das Grundprinzip des Schadenersatzes immer auf die Wiederherstellung des vorherigen Zustands ab, bei dem kein Schaden eingetreten wäre. Dabei wird regelmäßig der Schaden in Geld ersetzt, wenn sich der ursprüngliche Zustand ohne Schaden nicht wieder herstellen lässt.

Im Falle einer Kreditschädigung sind dabei alle wirtschaftlichen Schäden des Opfers zu berücksichtigen. Diese können neben einem Verdienstentgang, verminderten Chancen auf dem Arbeitsmarkt, Umsatzeinbußen und Gewinnentgang auch einen Schadenersatz für nicht zustande gekommene Geschäfte durch die Kreditschädigung beinhalten.

Jedoch wird bei einer Kreditschädigung kein Ersatz des ideellen Schadens zugebilligt, der bei anderen Delikten in Form eines Schmerzensgeldes gezahlt werden kann. Hierbei wird der Ersatz für den Geschädigten auf den tatsächlich entstandenen Schaden und den entgangenen Gewinn beschränkt.

Wie kann ein Anwalt bei einer Kreditschädigung helfen?

Für den Fall, dass man Opfer einer Kreditschädigung geworden ist, kann eine Beratung und Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt für Schadenersatzrecht sehr sinnvoll sein. Dabei kann ein spezialisierter Experte für Schadenersatzrecht den individuellen Fall rechtlich korrekt einordnen und Handlungsempfehlungen zur weiteren Vorgehensweise geben. 

Er kann die Beweislage prüfen und ggf. auch schon realistische Ansprüche auf Schadenersatz quantifizieren. Ferner kann er seinen Mandanten sowohl bei der Strafverfolgung als auch bei der Durchsetzung der Schadenersatz Ansprüche vertreten und mit der Gegenpartei verhandeln. 

Oftmals lässt sich so auch eine außergerichtliche Einigung finden, die ein langwieriges und oft auch kostspieliges Gerichtsverfahren unnötig macht. Spezialisierte und geprüfte Juristen für Schadenersatzrecht finden Sie schnell und unkompliziert in Ihrer Nähe unter schadenersatz24.at.

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