Eine Ehrenbeleidigung Strafrecht ist eine ehrverletzende und abwertende Meinungsäußerung über eine Person und ist nach § 115 StGB strafbar. Dabei kann die Ehrenbeleidigung StGB auch in Form einer Verspottung, Beschimpfung, einer körperlichen Misshandlung oder der Drohung einer körperlichen Misshandlung stattfinden.
Jedoch sind kritische und negative Meinungen grundsätzlich durch die Meinungsfreiheit geschützt. Für den Fall, dass es jedoch um die
Herabwürdigung und Verunglimpfung des Anderen geht, ist eine Grenze überschritten. Dabei kann eine Ehrenbeleidigung Österreich mit Freiheitsentzug bis zu 3 Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen geahndet.
Hierbei muss die Ehrenbeleidigung jedoch öffentlich stattfinden und von mindestens drei weiteren Personen wahrgenommen werden. Eine Beleidigung, die nur unter vier Augen ausgesprochen wird, ist demnach keine Ehrenbeleidigung.
Wird die Ehrenbeleidigung StGB auf digitalen Plattformen bzw. sozialen Netzwerken getätigt, so gilt dies ebenfalls als Ehrenbeleidigung, wenn ein benutzter Nickname im Gegenzug nicht mehr benutzt werden kann. Dabei kann sie sogar anonym erfolgen.
Eine Ehrenbeleidigung kann nicht nur gegen einzelne, natürliche Personen ausgesprochen werden, es können auch juristische Personen oder Gruppen beleidigt werden. Daraus folgt, dass auch einzelne Personen aus einem Kollektiv gegen eine Ehrenbeleidigung StGB klagen können.