Bei einem Selbstständigen ist die Ermittlung einer zukünftigen Einkommensentwicklung wegen der normalerweise ungleichmäßigen Gewinnerzielung und den generellen Risiken einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit schwierig zu ermitteln.
Deshalb müssen für die Verdienstentgang Berechnung Selbstständige verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Dabei sind neben den Daten aus einem angemessenen Zeitraum der Vergangenheit auch besondere branchenspezifische Parameter und besondere Bedingungen des individuellen Betriebs zu berücksichtigen.
Hierbei wird das Gericht auf der Basis all dieser Daten eine Schätzung der zukünftigen Einkunftserwartungen vornehmen. Unabhängig von einem konkreten Verdienstentgang nach Unfall hat der Selbstständige auch das Recht, einen Ersatz für die Kosten aufgenommener Ersatzkräfte zu verlangen.
Jedoch liegt die Besonderheit einer unternehmerischen Tätigkeit auch darin, dass ein vorüber-gehende Ausfall des Unternehmers nicht zwangsläufig zu einem Rückgang der Einkünfte und damit einem Verdienstentgang Selbstständiger führen muss.
Dabei dürfen bei der Berechnung entgangener Gewinn Selbstständiger jedoch zusätzliche Anstrengungen, die durch besonderen Zeitaufwand oder den Einsatz unbezahlter Familienangehöriger getätigt werden, nicht dazu führen, den Schädiger zu entlasten. Deshalb können auch hier die evtl. fiktiven Kosten für eine Ersatzkraft geltend gemacht werden.
Damit ein geschädigter Unternehmer, mit vielleicht körperlichem Dauerschaden, bei diesen Erwägungen im Zweifelsfall nicht leer ausgeht, kann ein Gericht unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich eine abstrakte Rente für den Verdienstentgang oder Gewinnentgang gewähren.