Eine Forderung des Schadenersatzrechts ergibt sich häufig schon nur aus einer kleinen Unachtsamkeit. Ganz gleich ob Schmerzensgeld oder die vorsätzlich oder fahrlässige Beschädigung von fremdem Eigentum - dies alles hat Schadensersatzansprüche zur Folge. Auch bei der Nichteinhaltung von Verträgen oder bei Verzug der vereinbarten Lieferung können Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
Mit meiner transparenten und sorgfältigen Arbeitsweise erarbeite ich optimale Lösungswege für meine Mandanten. Ich freue mich Sie bei Ihrem Rechtsproblem unterstützen zu dürfen.