Bei einer schuldhaften und rechtswidrigen Verursachung eines Schadens besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz. Als Ihr Rechtsanwalt für Schadenersatz habe ich mich bereits im Rahmen meiner Ausbildung auf Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht spezialisiert. Daher profitiere ich von meiner mehrjährigen Erfahrung und kann Ihnen als Spezialist zu Ihrem Recht verhelfen.
Ob die rechtliche Abwicklung nach einem Verkehrsunfall oder bei Beschädigung des Eigentums (insbesondere Baumängel), durch branchenübergreifendes Fachwissen kann ich Sie zielführend unterstützen und beraten. Bei einem umfassenden Gespräch kläre ich Sie gerne über Ihre Rechte auf und erarbeite mit Ihnen gemeinsam Lösungswege.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.