Im Schadenersatzrecht unterstütze ich Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung oder der Abwehr von Schadenersatzansprüchen. Dazu zählen insbesondere Schadenersatzansprüche nach Verkehrsunfällen, Verletzungen der Persönlichkeit, Kreditschädigungen, Verdienstentgang und viele mehr. Gerne fordere ich für Sie konsequent den Ersatz der Heilungskosten sowie Anspruch auf Schmerzengeld.
In meiner Kanzlei vertrete ich Sie außerdem bei Baumängel, Mängel beim Autokauf sowie bei Vertragsverletzungen.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.